Downloads - Rechtsanwältin Gabriele G. Kappel

KAPPEL Rechtsanwältin
Gabriele G. Kappel
Barer Straße 1a
80333 München
Tel.: 089-26025563
KAPPEL Rechtsanwältin
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  • Antrag auf Gewährung von Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe:
    Wenn Sie eine Klage erheben oder einen Antrag bei Gericht stellen wollen, müssen Sie in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus anderen Gründen eine anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten hierfür hinzu. Entsprechende Kosten entstehen Ihnen auch dann, wenn Sie sich in einem Gerichtsverfahren verteidigen.

    Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen.

    PKH-Antrag (Direkte Download-Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder - justiz.de)'

  • Vollmachtsformular für Mandanten:

    Wenn Sie die RAin Gabriele G. Kappel beauftragen wollen, Sie in Rechtsangelegenheiten zu vertreten, sei es außergerichtlich oder vor Gericht, müssen Sie ihr eine umfassende und rechtswirksame Vollmacht erteilen. Das hierzu erforderliche Formular können Sie an dieser Stelle herunterladen. Bevor Sie es ausdrucken, ausfüllen und eigenhändig unterschrieben im Original per Post in die Kanzlei schicken oder persönlich vorbeibringen, bitte ich unbedingt um vorherige zumindest telefonische Abklärung der einzutragenden Sachverhalte. Das alles kann aber natürlich auch im Rahmen der ersten persönlichen Besprechung in der Kanzlei durchgeführt werden. Zumindest können Sie sich hier anhand der Downloads schon einmal vorab informieren und ggf. aufkommende Fragen für ein Erstgespräch sammeln.

  • Datenschutzhinweise:

    Die hier hinterlegten Datenschutzhinweise beziehen sich nicht auf den Internetauftritt der Rechtsanwältin Gabriele G. Kappel (die Datenschutzhinweise für den Online-Auftritt von https://www.ra-kappel.de finden Sie hier), sondern ausschließlich auf die Durchführung des Mandats, welches mit der Unterzeichnung der Vertretungsvollmacht (und schriftlicher Bestätigung durch die Kanzlei Kappel) wirksam wird. Dieser differenzierte Hinweistext muss ebenso wie das Vollmachtsformular vom Mandanten eigenhändig unterschrieben im Original per Post in die Kanzlei geschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Die hier entsprechend an die Kanzlei angepassten Inhalte basieren auf einer Empfehlung durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Körperschaft des öffentlichen Rechts an ihre anwaltlichen Mitglieder.


  • Mandantenfragebogen:

    Zur Vorbereitung der regelmäßig erforderlichen Erstberatung in der Kanzlei werden Sie gebeten, den vorsorglich hier hinterlegten Mandantenfragebogen schon möglichst vollständig auszufüllt mitzubringen oder aber dies zu Beginn der Besprechung in der Kanzlei zu tun.

Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz
"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen."
Das richterliche Recht zur Unabhgängigkeit umfasst gleichermaßen eine richterliche Pflicht zur Unabhängigkeit - ein hohes Ziel . . .

Anwaltlicher Erfolg
ist dann erreichbar, wenn es gelingt,
den unabhängigen Richter für eine denklogisch und tatsächlich auf den Einzelfall passende Lesart und Gewichtung der gesetzlichen Verflechtungen zu gewinnen.
KAPPEL Rechtsanwältin
© Gabriele G. Kappel 2018 | Website mit "WebSite X5 professional" realisiert durch Gerd E. Gmelin, Andechs
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